KIRSTIN MEIKE BONKOWSKI
Dorotheenstraße 49
22301 Hamburg
Nach dem Studium/Abschluss der Betriebswirtschaftslehre (Wirtschaftsakademie Hamburg) folgte nach der Anstellung als Führungskraft im Handel die Position der Abteilungsleiterin Allgemeine Verwaltung/Ausbildungsleiterin bei R+V Versicherung.
Seit 1991 bin ich selbständig; fast 25 Jahre war ich als freie Mitarbeiterin zur Beratung der Kunden verschiedener Makler tätig. Mit der Spezialisierung auf die Fachbereiche: Kranken-, Pflegeversicherung, Berufsunfähigkeits-, Dread Disease Versicherung sowie Versorgungen für den Ruhestand.
Seit 2015 bin ich in eigenem Namen selbstständig.
Meine über 25 jährige, breit gefächerte Erfahrung ermöglicht mir die umfassende Beratung meiner Kunden einschließlich der Umsetzung ihrer unterschiedlichen Ziele.
Darüber hinaus bin ich für alle auftretenden Fragestellungen und Anliegen mit fachkompetenter Unterstützung durch andere Spezialisten kollegial vernetzt. Diese Kooperationen sind langjährig und vertrauensvoll.
Bedarfsermittlung:
Sie erzählen mir, welche Situation Sie erreichen möchten – wir skizzieren zusammen einen Weg zu Ihrer Wunschsituation und können anschließend Ihren Wunsch umsetzen.
Für diverse Lebenssituation möchten Menschen für sich sorgen. Für jeden Bedarf gibt es optimale Produkte. Darum, diese für Sie zu identifizieren, geht es bei der Entwicklung von bedarfsgerechten Konzepten.
Sichten, analysieren, bewerten
Niemand möchte gern mehr Geld für seine gewünschte Versorgung ausgeben, als er es muss. Lassen Sie Ihre bestehenden Verträge daraufhin überprüfen, ob diese für Sie das optimale Preis/Leistungsverhältnis haben, und ob sie noch dem Schutz entsprechen, der für Sie zeitgemäß ist.
Welches der Themen ist Ihres? Ein Wechsel des Versicherungssystems, die Veränderung Ihrer Krankenvollversicherungsschutzes beim gleichen Versicherer, oder interessiert Sie eine Zusatzversicherung für
o einen Zuschuss zu Zahnarztrechnungen bei Zahnersatz und der Prophylaxe,
o einen Zuschuss zu der Brille beim Optiker
o für die freie Arztwahl bei einem Klinkaufenthalt?
Versicherer-/Tarifwechsel können attraktiv werden, wg. der veränderten Tarifkalkulation der Versicherer in jüngerer Vergangenheit.
Check der bestehenden Versorgung für den Pflegefall. Ist die Höhe der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit dem eigenen Ruhestandseinkommen zur Zahlung möglicher Kosten ausreichend? Wenn das nicht der Fall ist, kann über die ersten Schritte zur Schließung einer Lücke nachgedacht werden.
Kennen Sie die Höhe der Kosten, die in Ihren bestehenden Altersvorsorgevertrag eingepreist sind? Diese schmälern den Auszahlungsbetrag bei Ablauf des Vertrags. Möglicherwiese ist es für Sie (trotz zurück liegender Laufzeit) attraktiv, einen Versichererwechsel in Betracht zu ziehen? Ich kann Ihnen berechnen, ob das der Fall ist.
Welche Versorgungen haben Sie für Ihren Ruhestand? Bekommen Sie nennenswerte Zahlungen von der Deutschen Rentenversicherung oder aus Ihrem Versorgungswerk? Sind steuerliche Vorteile in der Ansparphase für Sie interessant? Sorgen Sie aus Ihrem Nettoeinkommen vor?
Wenn ein Mensch seine persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, übernimmt dieses der Staat. Automatisch kommt der §1896 BGB zur Anwendung, wenn auf keine andere rechtssichere Unterlage zurückgegriffen werden kann.
Mögliche Gründe zur Anwendung des §1896 sind z.B eine psychische Krankheit oder durch einen Unfall auftretende körperliche, geistige oder seelischen Behinderung
Wenn Sie volljährig und geschäftstüchtig sind, kann es auch für Sie relevant sein, Ihre Vorsorge für sich regeln zu wollen.
Ob Sie für sich eine rechtssichere Vorsorge treffen möchten, können Sie in einem kostenfreien Informationsgespräch feststellen.
https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/kirstin-meike-bonkowski/
KIRSTIN MEIKE BONKOWSKI
Dorotheenstraße 49
22301 Hamburg